Mennonitengemeinde Bammental

US-Kriegsdienstverweigerer zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt

Robert Weiss, US-KriegsdienstverweigererVilseck, 13.5.2008. Wegen Desertion und dem Versäumnis, sich seiner Truppe wieder anzuschließen, wurde US-Soldat Robert Weiss (20) von einem US-Militärgericht in Vilseck/Bayern zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wird er auf den niedrigsten militärischen Rang zurückgestuft, sein Sold wird für 7 Monate um 2/3 (898 $) gekürzt und er verhaltensbedingt entlassen (bad conduct discharge).

Robert Weiss war im Juli 2005 als 17jähriger freiwillig der US-Armee beigetreten. Im August 2007 wurde er von Vilseck in den Irak verlegt.

Dort war mit seiner Schützenpanzereinheit in der „Forward Operating Base Prosperity“ Bagdad stationiert. Schon vor seiner Verlegung in den Irak hatte er einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt. Der Antrag wurde jedoch Anfang Dezember 2007 abgelehnt. Von einem anschließenden dreiwöchigen Heimaturlaub in USA kehrte Weiss nicht mehr zur Truppe zurück. Seit dem 21.12.07 hielt er sich unerlaubt von der Truppe entfernt. Nach 30 Tagen war die Schwelle zum Tatbestand der Desertion überschritten. Am 12.2.08 stellte Weiss sich den Militärbehörden in Fort Knox, Kentucky. Am Tag darauf wurde er zu seinem deutschen Stationierungsort Vilseck zurückgeflogen. In den dortigen Rose Barracks versah er seitdem in Erwartung eines Prozesstermins „non combatant duties“.

Die Anklage lautete auf „Missing Movement“, da er nicht zum Abflug des für ihn bestimmten Flugzeugs erschienen war. Außerdem wurde ihm „Desertion“ vorgeworfen, da er mit Absicht nicht zu seiner Einheit im Irak zurückkehrte. Für Desertion ist eine Höchststrafe von 5 Jahren und sogar die Todesstrafe möglich. Für „Missing Movement“ maximal 2 Jahre. Rechtsanwalt David Court hatte mit dem Gericht statt des normalen „General Court-Martial“ ein „Special Court-Martial“ vereinbart. Dadurch war als Höchststrafe nur 1 Jahr Gefängnis möglich.

Das Strafmaß erniedrigte sich weiter durch eine vorgerichtliche Vereinbarung, nach der Weiss auf Geschworene und Zeugen von außerhalb Deutschlands verzichtete, sowie sich im Sinne der Anklage für schuldig erklärte. Richter Peter Masters verhängte statt der vereinbarten 8 nur 7 Monate.

In der Begründung seiner Kriegsdienstverweigerung hatte Weiss erklärt, er sei zur Zeit seiner Rekrutierung auf Distanz gewesen zum christlichen Glauben. Auch sei in seiner christlichen Sozialisation Soldatsein nie infragegestellt worden. Durch den gewaltsamen Tod des Freundes seiner Schwester habe er angefangen, intensiv über Leben und Tod nachzudenken. In Deutschland habe er begonnen, intensiv im Neuen Testament zu lesen. So sei ihm klar geworden, dass Soldatsein und Christsein nicht zusammenpassen. Jesus rufe ihn auf, seine Feinde zu lieben.

Rechtsanwalt David Court betonte in seinem Schlussplädoyer, bei Robert Weiss würden die vom Staatsanwalt genannten Zielsetzungen von Strafe ins Leere laufen. Abschreckung lasse sich bei Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen kaum erreichen. Weiss habe gewusst, auf was er sich einlasse, als er nach Ablehnung seines Anerkennungsantrages in die Illegalität gegangen sei. Auch der Resozialisierungsaspekt komme nicht in Frage, denn außerhalb der Armee sei sein Verhalten nicht strafwürdig. Die zivile Gesellschaft müsse nicht vor Tätern geschützt werden, die sich aus Gewissensgründen weigern, andere Menschen zu töten.

Anwendbar sei nur die Aufrechterhaltung von „Good Order and Dicscipline“ (GOD). Hier sehe Weiss seinen Befehlshaber. Ihm wolle er mehr gehorchen als der Armee. Er werde bestraft, weil der die militärischen Gesetze gebrochen habe, um sich an höhere Gesetze zuhalten.

Nach der Verhandlung wurden Weiss Hand- und Fußschellen angelegt. Er wurde von zwei Soldaten abgeführt. Seine Strafe wird er im US-Militärgefängnis in den Mannheimer Coleman Baracks absitzen.

Wolfgang Krauß

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